Entscheidungen zu § 3 Abs. 4 UPG

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-8 von 8

TE Vwgh Erkenntnis 2004/2/23 2003/10/0271

Der vorliegenden Beschwerde und der dieser angeschlossenen Bescheidausfertigung zufolge wurde mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur vom 17. April 2003 der Antrag der Beschwerdeführerin auf Zulassung zum Unterrichtspraktikum abgewiesen. Dies im Wesentlichen mit der Begründung: , ein Antrag der Beschwerdeführerin auf Zulassung zum Unterrichtspraktikum sei bereits mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Bundesministeri... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 23.02.2004

RS Vwgh 2004/2/23 2003/10/0271

Index: 64/02 Bundeslehrer
Norm: UPG 1988 §3 Abs3;UPG 1988 §3 Abs4 Z4;
Rechtssatz: Die Betrauung des Landesschulrates mit der Zulassung zum Unterrichtspraktikum erfolgte - so die Gesetzesmaterialien (RV 461 BlgNR, 17. GP, 14) - ua aus Gründen verwaltungsökonomischer Zweckmäßigkeit; der Landesschulrat habe die beste Übersicht über die Praxisplätze in einem Bundesland. Dieser Gesichtspunkt ist auch bei der Betrauung ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 23.02.2004

TE Vwgh Erkenntnis 2002/6/27 2001/10/0226

Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde das Ansuchen der Beschwerdeführerin auf Zulassung zum Unterrichtspraktikum gemäß § 3 Abs. 4 Z. 4 des Unterrichtspraktikumsgesetzes, BGBl. Nr. 145/1988, abgelehnt. Nach der Begründung: sei Voraussetzung für die Zulassung zum Unterrichtspraktikum die Erfüllung der im § 3 Abs. 4 des Unterrichtspraktikumsgesetzes normierten Kriterien, insbesondere das in Z. 4 festgelegte Höchstalter von 39 Jahren bei Beginn des Unterricht... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 27.06.2002

RS Vwgh 2002/6/27 2001/10/0226

Index: 64/02 Bundeslehrer
Norm: UPG 1988 §3 Abs4 Z4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2002/10/0032 E 14. Mai 2002 RS 1 Stammrechtssatz Die Erwartung einer unmittelbar auf das Unterrichtspraktikum folgenden Anstellung als Nachsichtsvoraussetzung im Sinn des § 3 Abs. 4 Z. 4 UPG ist als Umschreibung des vorhandenen bzw. prognostizierten Bedarfs nach Lehrpersonal zu verstehen, der sich nach objektiven Gegebenheiten (V... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 27.06.2002

RS Vwgh 2002/6/27 2001/10/0226

Index: 64/02 Bundeslehrer
Norm: UPG 1988 §3 Abs4 Z4;
Rechtssatz: Aus dem Umstand, dass die Behörde in bestimmten Fällen die Nachsicht gemäß § 3 Abs 4 Z 4 UPG erteilt hat, kann kein Anspruch auf Erteilung der Nachsicht auch in einem vergleichbaren Fall abgeleitet werden. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2002:2001100226.X02 Im RIS seit 19.09... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 27.06.2002

TE Vwgh Erkenntnis 2002/5/14 2002/10/0032

Der vorliegenden Beschwerde und der dieser angeschlossenen Bescheidausfertigung zufolge wurde mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur vom 6. September 2001 das Ansuchen des Beschwerdeführers auf Zulassung zum Unterrichtspraktikum unter Erteilung der Nachsicht vom Höchstlebensalter von 39 Jahren bei Beginn des Praktikums abgewiesen. Dies im Wesentlichen mit der Begründung: , Voraussetzung einer Zulassung zum Unterrichtspr... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 14.05.2002

RS Vwgh 2002/5/14 2002/10/0032

Index: 64/02 Bundeslehrer
Norm: UPG 1988 §3 Abs4 Z4;
Rechtssatz: Die Erwartung einer unmittelbar auf das Unterrichtspraktikum folgenden Anstellung als Nachsichtsvoraussetzung im Sinn des § 3 Abs. 4 Z. 4 UPG ist als Umschreibung des vorhandenen bzw. prognostizierten Bedarfs nach Lehrpersonal zu verstehen, der sich nach objektiven Gegebenheiten (Verhältnis von Bewerbern zur Anzahl der offenen Stellen) bemisst. Auf b... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 14.05.2002

RS Vwgh 2002/5/14 2002/10/0032

Index: 64/02 Bundeslehrer
Norm: UPG 1988 §3 Abs4 Z4;
Rechtssatz: Ein Bedarf nach Lehrern aus einem bestimmten Unterrichtsfach, der im Sinn des § 3 Abs. 4 Z. 4 UPG unmittelbar nach Abschluss des Unterrichtspraktikums eine Anstellung im Schuldienst erwarten lässt, besteht nicht, wenn einer Vielzahl von Bewerbern nur wenige offene Stellen gegenüberstehen. European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 14.05.2002

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