RS Vwgh 2002/6/27 2001/10/0226

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 27.06.2002
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Index

64/02 Bundeslehrer

Norm

UPG 1988 §3 Abs4 Z4;

Rechtssatz

Aus dem Umstand, dass die Behörde in bestimmten Fällen die Nachsicht gemäß § 3 Abs 4 Z 4 UPG erteilt hat, kann kein Anspruch auf Erteilung der Nachsicht auch in einem vergleichbaren Fall abgeleitet werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:2001100226.X02

Im RIS seit

19.09.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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