Entscheidungen zu § 4 Abs. 1 UIG

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RS UVS Oberösterreich 1995/11/06 VwSen-590003/3/Le/La

Rechtssatz: Im Spruchabschnitt I. des angefochtenen Bescheides wurde der Antrag der nunmehrigen Bw auf Mitteilung, wann die Bewilligung zur Verbrennung von Reststoffen (Kunststoff, Altöl) erteilt wurde, zurückgewiesen. Die belangte Behörde bezog sich dabei auf § 4 UIG und führte dazu in der
Begründung: näher aus, daß nach den Bestimmungen der §§ 2 und 4 UIG kein Anspruch auf Mitteilung bestehe, wann der L. AG eine Bewilligung für die Verbrennung von Reststoffen in Kessel 1 K7 erteilt wurde.... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 06.11.1995

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