Entscheidungen zu § 1 Abs. 1 UIG

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TE UVS Steiermark 2008/06/12 40.1-1

Mit den oben angeführten Bescheiden wurde der Antrag des Berufungswerbers vom 28.1.2008 auf Mitteilung von Umweltinformationen abgewiesen. Begründet wurde diese Entscheidung damit, dass die gestellten Fragen keine Umweltdaten, sondern Abwägungen und Begründungen eines noch nicht rechtskräftigen Wasserrechtsbescheides bzw. eines naturschutzrechtlichen Bewilligungsbescheides, hinsichtlich dessen derzeit beim Verwaltungsgerichtshof ein Beschwerdeverfahren anhängig sei, betroffen hätten. Gegen... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Steiermark | 12.06.2008

RS UVS Steiermark 2008/06/12 40.1-1

Rechtssatz: Gemäß § 2 UIG beziehen sich Umweltinformationen, auf die die Öffentlichkeit nach § 1 Z 1 UIG einen Rechtsanspruch hat, auf den Zustand von Umweltbestandteilen wie Luft und Atmosphäre (Z 1), auf Faktoren wie Stoffe, Energie, Lärm und Strahlen (Z 2), auf Maßnahmen (Z 3), auf Berichte über die Umsetzung des Umweltrechts (Z 4), auf Analysen hinsichtlich getroffener Maßnahmen (Z 5) und den Zustand der menschlichen Gesundheit und Sicherheit (Z 6). Im konkreten Fall wurde angefragt, a... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Steiermark | 12.06.2008

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