Entscheidungen zu § 97 Abs. 1 AußStrG

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Erkenntnis 1995/2/27 93/16/0013

Mit dem am 13. Dezember 1988 vom Gerichtskommissär aufgenommenen Protokoll wurde das Hauptinventar nach der am 9. Oktober 1985 verstorbenen L.V. errichtet und mit Protokoll vom 1. März 1989 wegen eines weiters hervorgekommenen Grundstückes ergänzt. Die Gegenüberstellung der Aktiven per S 28,671.020,41 und der Passiven per S 166.845,81 ergab einen Reinnachlaß von S 28,504.174,60. Im Protokoll vom 13. Dezember 1988 heißt es weiter wörtlich: "Die erschienenen Parteien nehmen zur Kenn... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 27.02.1995

RS Vwgh 1995/2/27 93/16/0013

Index: 20/04 Erbrecht einschließlich Anerbenrecht22/03 Außerstreitverfahren27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: AnerbenG §10 Abs1;AußStrG §97 Abs1;GGG 1984 §24 Abs1;
Rechtssatz: Der Umstand, daß gemäß § 10 Abs 1 letzter Satz AnerbenG in die Erbteilung der Übernahmspreis des Erbhofes als Forderung der Verlassenschaft einzubeziehen ist und der Erbhof als solcher ausscheidet, macht die vorgenommene ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 27.02.1995

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