Mit Schriftsatz ihres Rechtvertreters vom 13. April 2013 stellten die Beschwerdeführer, niederländische Staatsbürger, bei der nach ihrem Wohnsitz zuständigen Bezirkshauptmannschaft K (BH) die Anträge, "die grundsätzliche Eignung der Antragsteller zur gemeinsamen Adoption eines Kindes zu prüfen" und "die Antragsteller in die Vormerkliste (Bewerberliste, Warteliste) für Paaradoptionen (sowohl für Inlands- als auch für Auslandsadoptionen) aufzunehmen", wobei über diese Anträge bescheidmä... mehr lesen...
Index: L92707 Jugendwohlfahrt Kinderheim Tirol19/05 Menschenrechte22/03 Außerstreitverfahren
Norm: AußStrG §90 Abs1 Z2;JWG Tir 2002 §25 Abs3;JWG Tir 2002 §3;MRK Art13; AußStrG § 90 heute AußStrG § 90 gültig ab 26.04.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 59/2017 AußStrG § 90 gültig von 01.01... mehr lesen...