Norm: AußStrG §63 Abs2AußStrG §65 Abs1AußStrG §68 Abs1
Rechtssatz: Der Oberste Gerichtshof stellt an den VfGH den Antrag 1. In § 63 in der Fassung des BG BGBl I 2009/52 in Absatz 2 die Wortfolge: „binnen 14 Tagen“; 2. in § 65 in der Stammfassung, BGBl I 2003/111, in Absatz 1 die Wortfolge: „beträgt 14 Tage. Sie“; 3. in § 68 in der Stammfassung, BGBl I 2003/111, in Absatz 1 Satz 2 die Wortfolge: „binnen 14 Tagen“ als verfassungswidrig aufzuhebe... mehr lesen...
Norm: AußStrG 2005 §52 Abs1AußStrG 2005 §68 Abs1
Rechtssatz: Wenn das Rechtsmittel einer Antragstellerin zulässige Neuerungen enthält, ist der Antragsgegnerin zum Zwecke der Wahrung ihres rechtlichen Gehörs jedenfalls eine Äußerungsmöglichkeit einzuräumen. Entscheidungstexte 2 Ob 163/07w Entscheidungstext OGH 14.02.2008 2 Ob 163/07w Veröff: SZ 2008/23 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG 2005 §2 Abs1 B1AußStrG 2005 §48 Abs1AußStrG 2005 §52 Abs1AußStrG 2005 §68 Abs1AußStrG 2005 §71 Abs4AußStrG 2005 §110MRK Art6 II5a4UVG §10
Rechtssatz: Nach § 68 Abs 1 AußStrG ist die Einholung einer Revisionsrekursbeantwortung nur für Beschlüsse vorgesehen, mit denen „über die Sache" oder über die Kosten entschieden wurde. Eine generelle Einführung der Zweiseitigkeit des Rekursverfahrens hielt der Gesetzgeber demgegenüber für übers... mehr lesen...
Norm: AußStrG 2005 §45 IAAußStrG 2005 §45 IBAußStrG 2005 §48 Abs1AußStrG 2005 §50 Abs1 Z4AußStrG 2005 §68 Abs1JN §40a
Rechtssatz: Spricht das Erstgericht aus, dass eine bestimmte Rechtssache im Außerstreitverfahren zu erledigen ist, und wies es ferner eine vom Antragsgegner erhobene Einwendung der sachlichen Unzuständigkeit des angerufenen Gerichts zurück, so handelt es sich dabei um Entscheidungen „über die Sache" im Sinne des Außerstreitgeset... mehr lesen...