RS OGH 2008/2/14 2Ob163/07w

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 14.02.2008
beobachten
merken

Norm

AußStrG 2005 §52 Abs1
AußStrG 2005 §68 Abs1

Rechtssatz

Wenn das Rechtsmittel einer Antragstellerin zulässige Neuerungen enthält, ist der Antragsgegnerin zum Zwecke der Wahrung ihres rechtlichen Gehörs jedenfalls eine Äußerungsmöglichkeit einzuräumen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0123310

Im RIS seit

15.03.2008

Zuletzt aktualisiert am

11.11.2011
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten