Norm: AußStrG §14 Abs1 C2bAußStrG §14 Abs1 D1bAußStrG §14 Abs1 D1d4AußStrG §61 Abs1EheG §83 Abs1
Rechtssatz: Die Ermittlung des Aufteilungsschlüssels ist eine Frage des Einzelfalles, die die Zulässigkeit der Revision nur im Falle einer auffallenden Fehlbeurteilung rechtfertigen könnte. Von einer solchen kann aber hier nicht die Rede sein. Entscheidungstexte 9 Ob 195/97k Entscheidungstex... mehr lesen...