Norm: AußStrG 2005 §5 Abs1 Z4KO §8aUVG §1
Rechtssatz: Die Eröffnung des Schuldenregulierungsverfahrens über das Vermögen des Unterhaltsschuldners ist kein Grund, das Verfahren über die Gewährung von Unterhaltsvorschüssen zu unterbrechen. Entscheidungstexte 10 Ob 41/08i Entscheidungstext OGH 06.05.2008 10 Ob 41/08i European Case La... mehr lesen...