RS OGH 2008/5/6 10Ob41/08i

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 06.05.2008
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Norm

AußStrG 2005 §5 Abs1 Z4
KO §8a
UVG §1

Rechtssatz

Die Eröffnung des Schuldenregulierungsverfahrens über das Vermögen des Unterhaltsschuldners ist kein Grund, das Verfahren über die Gewährung von Unterhaltsvorschüssen zu unterbrechen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0123460

Zuletzt aktualisiert am

07.08.2008
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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