Der Beschwerdeführer erhob mit Schriftsatz vom 13. Juli 2007 (eingelangt beim Verwaltungsgerichtshof am 20. Juli 2007) Beschwerde gegen den angefochtenen Bescheid. Für den Beschwerdeführer wurde mit Beschluss des Bezirksgerichtes H vom 6. August 2007, 2 P 35/07k-25(SW), Mag. WL, Rechtsanwalt in H, zum einstweiligen Sachwalter für folgende dringende Angelegenheiten (§ 120 AußStrG) bestellt: Für den Beschwerdeführer wurde mit Beschluss des Bezirksgerichtes H vom 6. Aug... mehr lesen...