Norm: AußStrG 2005 §43 Abs2 WEG 2002 §4 Abs3 WEG 2002 § 4 heute WEG 2002 § 4 gültig ab 01.07.2002
Rechtssatz: § 4 Abs 3 WEG 2002 führt zu einer solidarischen Haftung in der Hauptsache. Das Rechtsverhältnis zwischen Wohnungseigentümer und Eigentümergemeinschaft geht aber über eine forme... mehr lesen...