Entscheidungen zu § 42 Abs. 1 AußStrG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

1 Dokument

Entscheidungen 1-1 von 1

RS OGH 1975/2/18 5Ob306/74

Norm: AußStrG §42 Abs1
Rechtssatz: Es geht nicht ohne weiteres an, in einer Vorphase Verfügungen über Verlassenschaftsverfahren zu treffen bzw zu genehmigen und sodann auszusprechen, daß nach § 72 Abs 1 AußStrG mangels Vermögen keine Abhandlung stattfindet (Hier: Nachholung der Verbücherungsvoraussetzungen in Ansehung eines eine Liegenschaft betreffenden Übergabsvertrages unter Bestellung eines Kurators hiefür). Entscheidung... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 18.02.1975

Entscheidungen 1-1 von 1