Norm: AußStrG §34. AußStrG §16. MRG §27. MRG §37 Abs3 AußStrG § 34 heute AußStrG § 34 gültig ab 01.01.2005
Rechtssatz:
Eine Festsetzung der Höhe der zulässigen Investitionsabgeltung (hier zur Vermeidung der Ablöserückzahlung) nach Ermessen des Gerichts ist nur zulässig, wenn der Wert d... mehr lesen...