Norm: AußStrG §26 Abs3 AußStrG § 26 heute AußStrG § 26 gültig ab 01.01.2005
Rechtssatz: Eine Verfahrensfortsetzung hat nach § 26 Abs 3 Satz 1 AußStrG auch zu erfolgen, wenn sich das präjudizielle Verfahren in einer Weise entwickelt, dass ein weiteres Zuwarten im unterbrochenen Verfahren... mehr lesen...