Norm: AußStrG §159 Abs2 AußStrG § 159 heute AußStrG § 159 gültig ab 01.01.2005
Rechtssatz:
§ 159 Abs 2 AußStrG trifft keine Unterscheidung zwischen der vom Erlasser von Todes wegen errichteten und der von ihm dem Erben (oder Vermächtnisnehmer) aufgetragenen Stiftung. Paragraph 159, Ab... mehr lesen...
Norm: AußStrG §159 Abs2 AußStrG § 159 heute AußStrG § 159 gültig ab 01.01.2005
Rechtssatz:
Diese Bestimmung ordnet eine Ausnahme vom Grundsatz, daß der Testamentserfüllungsausweis bei privilegierten Vermächtnissen noch vor der Einantwortung zu erfolgen habe, an, weil danach mit der Ein... mehr lesen...