Norm: ABGB §810ABGB §812 AABGB §812 GAußStrG §159 Abs1
Rechtssatz: Die den erbserklärten Erben überlassene Besorgung und Verwaltung des Nachlasses wird nur durch die rechtskräftige Anordnung der Nachlassabsonderung hinfällig. Die bloße Sicherstellung eines privilegierten Legats berührt hingegen die den Erben überlassene Besorgung und Verwaltung des Nachlasses nicht. Entscheidungstexte 7 Ob 65... mehr lesen...
Norm: AußStrG §159 Abs1
Rechtssatz: Zur Sicherung des einer Stiftung zugedachten Legats ist keine (auf das Nachlaßvermögen beschränkte) Nachlaßabsonderung erforderlich, es genügt vielmehr die Sicherstellung des von der Stiftung in Anspruch genommenen Vermögens. Entscheidungstexte 7 Ob 655/78 Entscheidungstext OGH 12.10.1978 7 Ob 655/78 SZ 51/138 ... mehr lesen...