Norm: AußStrG 2005 §2 IAAußStrG 2005 §2 IE2AußStrG 2005 §2 IIAußStrG 2005 §117 Abs1BGB §1896 ff
Rechtssatz: Ein Dritter (sei es auch ein naher Angehöriger der Betroffenen) hat weder nach deutschem Recht noch nach österreichischem Recht - mag er nach deutschem Recht auch ein Interesse an der Bestellung eines Betreuers beziehungsweise Sachwalters haben - im Sachwalterbestellungsverfahren beziehungsweise Betreuungsverfahren ein förmliches ... mehr lesen...
Norm: AußStrG 2005 §2 Abs1 Z3 IC3AußStrG 2005 §117 Abs1BGB §§1896 ffFGG §69g
Rechtssatz: Nach deutschem Recht haben Angehörige des Betroffenen trotz der Beschwerdelegitimation nach § 69g FGG kein Antragsrecht im Verfahren erster Instanz über die Bestellung eines Betreuers nach §§ 1896 ff BGB, sodass Anträge Dritter (einschließlich naher Angehöriger) wie nach österreichischem Recht nur als Anregung einer amtswegigen Anordnung zu versteh... mehr lesen...
Norm: AußStrG §236 AußStrG 2005 §117 Abs1 AußStrG § 236 gültig von 01.07.1984 bis 31.12.2004 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 111/2003
Rechtssatz: § 117 Abs 1 AußStrG verpflichtet das Gericht zum amtswegigen Verfahren, wenn sich begründete Anhaltspunkte für die Notwendigkeit der Bestellung eines Sachwalters zur Wahrung der Belange des Betroffenen ergeben (M... mehr lesen...
Norm: AußStrG §4 AußStrG §117 Abs1 GKG §3 AußStrG § 4 heute AußStrG § 4 gültig ab 01.07.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 59/2017 AußStrG § 4 gültig von 01.04.2009 bis 30.06.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 30/2009 AußStrG § 4 gültig... mehr lesen...