Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Das Grundverfahren 1.1. Im Grundverfahren (GZ 53 Cg 16/11s) brachte die beschwerdeführende Partei (im Folgenden: bP) am 15.09.2009 eine Klage beim Handelsgericht WIEN (im Folgenden: HG) ein, in der sie zusammengefasst einen Betrag von € 861.573,58 zuzüglich Zinsen begehrte. Weiters stellte sie ein Eventualbegehren indem sie im Wesentlichen die Feststellung begehrte, dass die Beklagte zur Tätigung eines we... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang/Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang/Sachverhalt: 1. Der Beschwerdeführer ist der Zustellkurator eines abwesenden Unterhaltsschuldners. Mit Zahlungsaufträgen/Mandatsbescheiden gemäß § 6 Abs. 2 Gerichtliches Einbringungsgesetz (GEG) vom 17.09.2014, 1 Pu 452/09d-VNR 5 und VNR 6, wurden Gerichtsgebühren samt Einhebungsgebühren vorgeschrieben und der abwesende Unterhaltsschuldner als hierfür zahlungspflichtig bezeichnet. 1. Der Beschwerdeführer is... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt Mit Zahlungsauftrag vom 06.12.2013 wurden der Beschwerdeführerin sowie Herrn XXXX Gebühren idH von 694,50 EUR gem. TP 1 GGG unter Zugrundelegung einer Bemessungsgrundlage von 51.551,00 EUR sowie eine Einhebungsgebühr gem. § 6 Abs. 1 GEG idH von 8,00 EUR wegen eines prätorischen Vergleichs vorgeschrieben und festgehalten, dass sie zur ungeteilten Hand haften. Mit Zahlungsauftrag vom 06.12.... mehr lesen...