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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die XXXX (in weiterer Folge: Klägerin) brachte am 15.11.2022 – rechtsfreundlich vertreten durch die Beschwerdeführerin - eine Besitzstörungsklage im elektronischen Rechtsverkehr (ERV) beim Bezirksgericht (BG) XXXX ( XXXX ) gegen XXXX als beklagte Partei ein. 1. Die römisch 40 (in weiterer Folge: Klägerin) brachte am 15.11.2022 – rechtsfreundlich vertreten durch die Beschwerdef... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die XXXX (in weiterer Folge: Klägerin) brachte am 15.11.2022 – rechtsfreundlich vertreten durch die Beschwerdeführerin - eine Besitzstörungsklage im elektronischen Rechtsverkehr (ERV) beim Bezirksgericht (BG) XXXX ( XXXX ) gegen XXXX als beklagte Partei ein. 1. Die römisch 40 (in weiterer Folge: Klägerin) brachte am 15.11.2022 – rechtsfreundlich vertreten durch die Beschwerde... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die XXXX (in weiterer Folge: Klägerin) brachte am 14.11.2022 – rechtsfreundlich vertreten durch die Beschwerdeführerin - eine Besitzstörungsklage im elektronischen Rechtsverkehr (ERV) beim Bezirksgericht (BG) XXXX ( XXXX ) gegen XXXX als beklagte Partei ein. 1. Die römisch 40 (in weiterer Folge: Klägerin) brachte am 14.11.2022 – rechtsfreundlich vertreten durch die Beschwerde... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 13.01.2023, Zahl XXXX , schrieb der Präsident des Landesgerichtes XXXX (im Folgenden: belangte Behörde) in der Rechtssache der klagenden Partei „ XXXX “ (im Folgenden: klagende Partei) wider die beklagte Partei XXXX (im Folgenden: beklagte Partei) wegen Besitzstörung zur Zahl XXXX des Bezirksgerichtes XXXX , der klagenden Partei Gerichtsgebühren zur Zahlung binnen ... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 27.01.2023, Zahl XXXX , schrieb der Präsident des Landesgerichtes XXXX (im Folgenden: belangte Behörde) in der Rechtssache der klagenden Partei „ XXXX “ (im Folgenden: klagende Partei) wider die beklagte Partei XXXX (im Folgenden: beklagte Partei) wegen Besitzstörung zur Zahl XXXX des Bezirksgerichtes XXXX , der klagenden Partei Gerichtsgebühren zur Zahlung binnen ... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 11.01.2023, Zahl XXXX , schrieb der Präsident des Landesgerichtes XXXX (im Folgenden: belangte Behörde) in der Rechtssache der klagenden Partei „ XXXX “ (im Folgenden: klagende Partei) wider die beklagte Partei XXXX (im Folgenden: beklagte Partei) wegen Besitzstörung zur Zahl XXXX des Bezirksgerichtes XXXX , der klagenden Partei Gerichtsgebühren zur Zahlung binnen ... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 05.01.2023, Zahl XXXX , schrieb der Präsident des Landesgerichtes XXXX (im Folgenden: belangte Behörde) in der Rechtssache der klagenden Partei „ XXXX “ (im Folgenden: klagende Partei) wider die beklagte Partei XXXX (im Folgenden: beklagte Partei) wegen Besitzstörung zur Zahl XXXX des Bezirksgerichtes XXXX , der klagenden Partei Gerichtsgebühren zur Zahlung binnen ... mehr lesen...