Die Beschwerdeführerin beantragte am 21. März 1984 beim Kreisgericht Steyr die Eröffnung des Konkurses über das Vermögen ihrer Schuldnerin Anna R. Das Kreisgericht Steyr wies den Antrag, nachdem ein erster Beschluß auf Abweisung des Konkursantrages vom Rekursgericht aufgehoben worden war, mit Beschluß vom 20. November 1984 gemäß § 72 Abs. 2 KO ab, weil die Beschwerdeführerin den ihr zur Deckung der Kosten des Konkursverfahrens aufgetragenen Kostenvorschuß nicht erlegt hatte. Gleichze... mehr lesen...
Index: 27/04 Sonstige Rechtspflege
Norm: GEG §3 Abs2 idF 1983/135; GEG § 3 heute GEG § 3 gültig ab 14.01.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 19/2015 GEG § 3 gültig von 01.07.2009 bis 13.01.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 52/2009 ... mehr lesen...