RS Vwgh 1986/2/14 86/17/0024

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Veröffentlicht am 14.02.1986
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Index

27/04 Sonstige Rechtspflege

Norm

GEG §3 Abs2 idF 1983/135;
  1. GEG § 3 heute
  2. GEG § 3 gültig ab 14.01.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 19/2015
  3. GEG § 3 gültig von 01.07.2009 bis 13.01.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 52/2009
  4. GEG § 3 gültig von 01.01.1995 bis 30.06.2009 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 623/1994
  5. GEG § 3 gültig von 01.01.1985 bis 31.12.1994 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 501/1984

Rechtssatz

Unter "einer Amtshandlung" ist nicht die jeweilige Einschaltung in einer Zeitung zu verstehen, sondern eine Anordnung des Gerichtes für die Beträge zu entrichten sind (Hinweis E 4.12.1957, 385/57 und E 14.5.1976, 2330/75, VwSlg 4975 F/1976). Werden auf Grund eines Beschlusses auf Abweisung der Konkurseröffnung gemäß § 72 Abs 2 KO mehrere Zeitungseinschaltungen zur Bekanntmachung erforderlich, so sind die Kosten hiefür zur Ermittlung des Überschreitens der Grenze von S 2.000,-- zu addieren.Unter "einer Amtshandlung" ist nicht die jeweilige Einschaltung in einer Zeitung zu verstehen, sondern eine Anordnung des Gerichtes für die Beträge zu entrichten sind (Hinweis E 4.12.1957, 385/57 und E 14.5.1976, 2330/75, VwSlg 4975 F/1976). Werden auf Grund eines Beschlusses auf Abweisung der Konkurseröffnung gemäß Paragraph 72, Absatz 2, KO mehrere Zeitungseinschaltungen zur Bekanntmachung erforderlich, so sind die Kosten hiefür zur Ermittlung des Überschreitens der Grenze von S 2.000,-- zu addieren.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1986170024.X02

Im RIS seit

14.02.1986
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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