Index
27/04 Sonstige RechtspflegeNorm
GEG §3 Abs2 idF 1983/135;Rechtssatz
Unter "einer Amtshandlung" ist nicht die jeweilige Einschaltung in einer Zeitung zu verstehen, sondern eine Anordnung des Gerichtes für die Beträge zu entrichten sind (Hinweis E 4.12.1957, 385/57 und E 14.5.1976, 2330/75, VwSlg 4975 F/1976). Werden auf Grund eines Beschlusses auf Abweisung der Konkurseröffnung gemäß § 72 Abs 2 KO mehrere Zeitungseinschaltungen zur Bekanntmachung erforderlich, so sind die Kosten hiefür zur Ermittlung des Überschreitens der Grenze von S 2.000,-- zu addieren.Unter "einer Amtshandlung" ist nicht die jeweilige Einschaltung in einer Zeitung zu verstehen, sondern eine Anordnung des Gerichtes für die Beträge zu entrichten sind (Hinweis E 4.12.1957, 385/57 und E 14.5.1976, 2330/75, VwSlg 4975 F/1976). Werden auf Grund eines Beschlusses auf Abweisung der Konkurseröffnung gemäß Paragraph 72, Absatz 2, KO mehrere Zeitungseinschaltungen zur Bekanntmachung erforderlich, so sind die Kosten hiefür zur Ermittlung des Überschreitens der Grenze von S 2.000,-- zu addieren.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1986170024.X02Im RIS seit
14.02.1986