1 Mit Straferkenntnis der belangten Behörde vom 7. Dezember 2023 wurde die Revisionswerberin in elf Punkten der Übertretung diverser tierschutzrechtlicher Bestimmungen (des Tierschutzgesetzes - TSchG, der 2. Tierhaltungsverordnung sowie der Tierkennzeichnungs- und Registrierungsverordnung 2009) für schuldig erachtet und über sie jeweils eine Geldstrafe (Ersatzfreiheitsstrafe) verhängt. Mit dem angefochtenen Erkenntnis wies das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich (Verwaltungsger... mehr lesen...