Entscheidungen zu § 35 Abs. 1 TabMG 1996

Bundesverwaltungsgericht

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Entscheidungen 1-4 von 4

TE Bvwg Beschluss 2020/6/12 W120 2229586-1

Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 12. bzw. 13.03.2020 stellte der Antragsteller das im
Spruch: ersichtliche Begehren und brachte im Wesentlichen vor: 1.1. Die Antragsgegnerin habe in der Kundmachung vom 12.03.2018 gemäß TabMG 1996 ua die Bestellung zum Tabaktrafikanten für die Trafik in XXXX mit der Standortnummer XXXX öffentlich ausgeschrieben. Der Antragsteller habe am vorangegangenen Vergabeverfahren, das laut Auskunft des Bundesministers für Finanzen vom 07.11... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Beschluss | 12.06.2020

TE Bvwg Erkenntnis 2019/11/18 W134 2222370-2

Entscheidungsgründe: I. Vorbringen der Parteien: Mit Schreiben vom 13.08.2019, beim BVwG eingelangt am selben Tag, begehrte der Antragsteller die Nichtigerklärung der am 22.07.2019 von der Auftraggeberin kundgemachten Ausschreibung (Seite 3), die Feststellung, dass die Ausschreibung rechtswidrig ist und die Rechtswidrigkeiten für den Ausgang des Konzessionsvergabeverfahrens von wesentlichem Einfluss sind, Akteneinsicht, die Durchführung einer mündlichen Verhandlung, den Ersatz der... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 18.11.2019

TE Bvwg Erkenntnis 2019/11/18 W134 2222370-3

Entscheidungsgründe: I. Vorbringen der Parteien: Mit Schreiben vom 13.08.2019, beim BVwG eingelangt am selben Tag, begehrte der Antragsteller die Nichtigerklärung der am 22.07.2019 von der Auftraggeberin kundgemachten Ausschreibung (Seite 3), die Feststellung, dass die Ausschreibung rechtswidrig ist und die Rechtswidrigkeiten für den Ausgang des Konzessionsvergabeverfahrens von wesentlichem Einfluss sind, Akteneinsicht, die Durchführung einer mündlichen Verhandlung, den Ersatz der... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 18.11.2019

TE Bvwg Beschluss 2019/8/7 W187 2219311-1

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Mit Schriftsatz vom 24. Mai 2019 beantragte AAAA vertreten durch die RIHS Rechtsanwalt GmbH, Kramergasse 9/3/13, 1010 Wien, in der Folge Antragsteller, die Durchführung eines Feststellungsverfahrens gemäß § 78 Abs 3 BVergGKonz, gemäß § 83 BVergGKonz eine mündliche Verhandlung anzuberaumen, Akteneinsicht gemäß § 81 BVergGKonz, die Feststellung wie im
Spruch: unter A) 1. wiedergegeben, die Maßnahmen wie im
Spruch: unter A) 2. wiedergegeben sowie d... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Beschluss | 07.08.2019

Entscheidungen 1-4 von 4

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