Norm: AVBTV §20TabMG §16TabMG 1996 §35 Abs6ZPO §228 B3ee
Rechtssatz: Die Rechtswirksamkeit einer Disziplinarmaßnahme nach § 20 AVBVT sowie die Frage, ob sie vom Vertragspartner im Einzelfall zu Recht ausgesprochen wurde, kann zum Gegenstand einer Feststellungsklage nach § 228 ZPO gemacht werden. Entscheidungstexte 4 Ob 36/79 Entscheidungstext OGH 04.03.1980 4 Ob 36/79 Veröff:... mehr lesen...