Entscheidungsgründe: Dem Kläger wurde von der Beklagten mit Bestellungsvertrag vom 11. 5. 2000 gemäß § 23 Tabakmonopolgesetz BGBl 1995/830 (TabMG) das Recht eingeräumt, an einem näher bezeichneten Standort eine Tabakverkaufsstelle in Verbindung mit dem Tankstellengewerbe zu betreiben. Mit Antrag vom 11. 6. 2007 suchte der Kläger bei der Beklagten um Bewilligung der Verlegung der Tabakverkaufsstelle an einen neuen Standort an. Diesem Antrag hat die Beklagte nach Konsultation des L... mehr lesen...
Norm: TabMG 1996 §24 TabMG 1996 §34 Abs4 Z7 TabMG 1996 §35 Abs1 Z4 TabMG 1996 § 24 heute TabMG 1996 § 24 gültig ab 01.04.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 97/2025 TabMG 1996 § 24 gültig von 22.07.2023 bis 31.03.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 110/2023 ... mehr lesen...