Norm: 19.GSVGNov BGBl 1993/336 §133 Abs2TabMG 1968 §25TabMG 1996 §29
Rechtssatz: In § 29 TabMG 1996 (§ 25 TabMG 1968) werden speziell bestimmte Personengruppen aus dem Behindertenkreis und Schwerbeschädigtenkreis mit Erwerbsunfähigkeiten ab zumindest 50 vH als bevorzugte Bewerber erwähnt, sodaß es ein Wertungswiderspruch wäre, solche Personen gleichzeitig dennoch als erwerbsunfähig im Sinne der Sozialversicherungsgesetze einzustufen. ... mehr lesen...