Entscheidungsgründe: Die Mutter des Klägers, Christine B*****, ist seit 1.Oktober 1979 Inhaberin der Trafik in W*****. Sie bezieht von der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft einen Hilflosenzuschuß von derzeit S 2.911,-- monatlich und vom Magistrat der Stadt Wien ein Pflegegeld gemäß dem Wiener Behindertengesetz in der Höhe von monatlich S 1.661,--. Eine Hilflosenzulage nach dem Kriegsopferversorgungsgesetz 1957 (KOVG 1957) bezieht sie nicht; ihr darauf geri... mehr lesen...
Norm: KOVG 1957 §1 TabMG §26 Abs3 KOVG 1957 § 1 heute KOVG 1957 § 1 gültig ab 01.01.1962 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 319/1961
Rechtssatz:
Daß Ansprüche von Hinterbliebenen nach Kriegsopfern im Sinne des § 1 KOVG 1957 in § 26 Abs 3 TabMG nicht erwähnt sind, entspricht zweifellos der... mehr lesen...