Norm: 19.GSVGNov BGBl 1993/336 §133 Abs2TabMG 1968 §25TabMG 1996 §29
Rechtssatz: In § 29 TabMG 1996 (§ 25 TabMG 1968) werden speziell bestimmte Personengruppen aus dem Behindertenkreis und Schwerbeschädigtenkreis mit Erwerbsunfähigkeiten ab zumindest 50 vH als bevorzugte Bewerber erwähnt, sodaß es ein Wertungswiderspruch wäre, solche Personen gleichzeitig dennoch als erwerbsunfähig im Sinne der Sozialversicherungsgesetze einzustufen. ... mehr lesen...
Norm: TabMG §25
Rechtssatz: Nach der Absicht des Gesetzgebers sollen bei der Vergabe von Tabakverschleißgeschäften Opferbefürsorgte, Kriegsopfer und deren Hinterbliebene, sowie nahe Angehörige von Tabakverschleißern vor anderen Bewerbern zum Zug kommen; hiefür seien einerseits Gesichtspunkte der öffentlichen Fürsorge maßgebend, andererseits solle in Fällen, in denen der Inhaber eines selbständigen Tabakverschleißgeschäftes stirbt oder seinen Be... mehr lesen...
Norm: TabMG §25TabMG §26
Rechtssatz: Der Gesetzgeber hat - offenbar um möglichst vielen der in § 25 TabMG aufgezählten hilfsbedürftigen Personen den Erwerb einer Tabaktrafik zu ermöglichen - den Anspruch von Angehörigen des Tabaktrafikanten auf Übernahme des Tabakverschleißgeschäftes an Voraussetzungen geknüpft, die die "Vererbung" von Trafiken stark einschränken sollen. Der Bewerber soll einerseits wirtschaftlich auf die Übernahme des Tabakver... mehr lesen...