Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die im angefochtenen Urteil enthaltene rechtliche Beurteilung der Sache, wonach die am 8. 7. 1947 geborene Klägerin die Voraussetzungen für die Zuerkennung der Erwerbsunfähigkeitspension ab 1. 10. 1997 gemäß § 133 Abs 2 GSVG nicht erfüllt, ist zutreffend, weshalb es ausreicht, auf deren Richtigkeit hinzuweisen (§ 510 Abs 3 zweiter Satz ZPO). Das Berufungsgericht hat lediglich den Text des § 133 Abs 2 GSVG ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 4.1.1939 geborene Kläger ist seit vielen Jahren als selbständiger Friseurmeister und Tabaktrafikant erwerbstätig. Das Damenfriseurgeschäft gab er inzwischen auf, er betreibt nur mehr das Herrengeschäft und hat seit März 1994 keine Angestellten mehr. Vorher war seine Gattin, eine gelernte Friseurin, bei ihm angestellt. Bei der Trafik des Klägers handelt es sich um eine sogenannte "Verbundstrafik", was bedeutet, daß der Kläger keine Verschleißbewillig... mehr lesen...
Norm: AVBT P2AVBT P23 Abs1 litcTabMG 1968 §15 Abs2TabMG 1968 §16 Abs3 lita
Rechtssatz:
Dafür, ob eine bestimmte Tabaktrafik als selbständige oder als nicht selbständige behandelt wurde, war der Bestellungsvertrag maßgebend. Nicht selbständige Tabaktrafiken waren solche, die weder Tabakfachgeschäfte noch Verlagstrafiken waren. Sie wurden in der Regel als Nebengeschäft in Verbindung mit einem Gewerbe geführt, konnten aber auch in Verbi... mehr lesen...