Norm: ABGB §918 Ib1ABGB §936 IVTabMG 1968 §15AVBT Pkt23
Rechtssatz: Beim Vertragsverhältnis des Tabaktrafikanten zur Austria Tabakwerke AG handelt es sich um ein Privatrechtsverhältnis eigener Art, das seinem Wesen nach als Dauerschuldverhältnis zu qualifizieren ist. Es kann gekündigt werden, wenn der Trafikant vorsätzlich oder grob fahrlässig Monopolinteressen schädigt oder nicht pflichtgemäß wahrt, dies kann (bei tatsächlicher Führung durch d... mehr lesen...
Das Erstgericht verurteilte die Beklagte iS des Klagebegehrens, der Klägerin den Betrag von S 133.621.48 samt 5% Zinsen seit 2. 6. 1970 als Rest des zwischen den Parteien vereinbarten Kaufpreises für ein Detailhandelsunternehmen samt Inventar zu zahlen, das die Klägerin ererbt und der Beklagten veräußert hatte. Das Berufungsgericht bestätigte das Urteil der ersten Instanz. Der Entscheidung liegen folgende, vom Berufungsgericht übernommene Feststellungen zugrunde: Die am 7. 8. 1968... mehr lesen...
Norm: ABGB §1054TabMG 1968 §15TabMG 1968 §16
Rechtssatz: Die Verkehrsfähigkeit des Unternehmens einer Tabaktrafik, dessen Betriebsgegenstand neben dem Verschleiß von Monopolgegenständen auch der gewerbsmäßige Handel mit anderen Waren ist, ist vom Gesetz nicht eingeschränkt. Die Veräußerung einer Tabaktrafik wurde durch das TabMG 1968 weder für rechtsunwirksam erklärt noch verboten. An der Rechtswirksamkeit eines solchen Kaufvertrages ist insbes... mehr lesen...