Norm: IPRG idF BGBl I 1998/119 §50 Abs2EVÜ Art17
Rechtssatz: Für Dauerschuldverhältnisse lassen die Gesetzesmaterialien erkennen, dass der Zeitpunkt ihrer ursprünglichen
Begründung: maßgeblich dafür sein soll, ob die §§ 36 - 45 IPRG oder - ab 1. 12. 1998 - das EVÜ auf sie anzuwenden ist. Entscheidungstexte 10 Ob 17/04d Entscheidungstext OGH 28.06.2005 10 Ob 17/04d ... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Beschluß hat das Rekursgericht in teilweiser Abänderung des erstinstanzlichen Beschlusses den Antragsgegner verpflichtet, der Antragstellerin binnen vier Wochen ab Rechtskraft der Entscheidung eine Ausgleichszahlung von S 700.000,- zu leisten; das Mehrbegehren von S 35.000,- wies es ab. Das Rekursgericht verpflichtete den Antragsgegner ferner, der Antragstellerin S 30.000,- an Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens zu ersetzen, hob die Kosten des... mehr lesen...