Norm: UN-Kaufrechtsübk - CISG Art1 Abs1 litaUN-Kaufrechtsübk - CISG Art1 Abs1 litbIPRG §35 Abs2IPRG §36
Rechtssatz: Liegen die Voraussetzungen nach Art 1 Abs 1 lit a UN-Kaufrechtsübk nicht vor, so ist das UN-Kaufrechtsübk gemäß Art 1 Abs 1 lit b UN-Kaufrechtsübk auch dann anzuwenden, wenn die Regeln des IPRG zur Anwendung des Rechts eines Vertragsstaates führen (Vorschaltlösung) (hier: auf den gegenständlichen Kaufvertrag ist daher wegen des in... mehr lesen...