Entscheidungen zu § 27 Abs. 2 IPRG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-3 von 3

TE OGH 2009/8/5 6Ob137/09d

Begründung: Horst M*****, geboren am 22. 1. 1952, ist deutscher Staatsangehöriger, lebt jedoch im österreichischen T***** im Innkreis. Über eigenen Antrag des Betroffenen vom 19. 8. 2008 leitete das Erstgericht ein Sachwalterbestellungsverfahren ein und bestellte nach Durchführung der Erstanhörung am 3. 10. 2008 den Verein VertretungsNetz Sachwalterschaft Oberösterreich/Salzburg II zum Verfahrens- und zum einstweiligen Sachwalter. Nach Durchführung des Bestellungsverfahrens unter Be... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 05.08.2009

TE OGH 1980/6/26 8Ob526/80

Die am 15. August 1975 geborene Tatjana M ist ein eheliches Kind der Ehegatten Ruggero und Isabella M. Der Vater und das Kind sind italienische Staatsbürger. Die Eltern leben seit 11. August 1979 getrennt. Der Vater wohnt in B (Provinz Vicenza), die Mutter in Wien. Das Kind befindet sich bei der Mutter. Die Mutter stellte beim Erstgericht den Antrag, sie zu ermächtigen, das Kind zu pflegen, zu erziehen, sein Vermögen zu verwalten und zu vertreten. Sie brachte vor, sie sei österreich... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 26.06.1980

RS OGH 1979/10/17 1Ob704/79, 6Ob137/09d, 1Ob98/12m

Norm: IPRG §27 Abs2
Rechtssatz: Die Bestimmung des § 27 Abs 2 IPRG gilt nur für Bereiche, die an der Grenze zwischen materiellem und formellem Recht liegen, wie etwa das Entschlagungsrecht des Vormundes, die Pflichtangelobung, die Anlegung von Mündelgeldern ua; daher nicht für Pflege und Erziehung der Kinder. Entscheidungstexte 1 Ob 704/79 Entscheidungstext OGH 17.10.1979 1 Ob 704/79 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 17.10.1979

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