Entscheidungen zu § 21 Abs. 2 IPRG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-3 von 3

TE OGH 1995/5/4 6Ob559/95

Entscheidungsgründe: Mit der am 29.4.1992 beim Erstgericht überreichten Klage begehrt der Kläger die Feststellung, daß der Beklagte nicht sein ehelicher Sohn sei. Er habe dessen Mutter Franziska W***** am 20.8.1991 vor dem Standesamt Wien-Margareten geheiratet. Damals sei diese bereits hochschwanger gewesen. Am 7.9.1991 sei der mj. Thomas geboren worden und gelte daher als eheliches Kind. Der Kläger habe niemals geschlechtliche Beziehungen zur Mutter des Beklagten gehabt, sein... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 04.05.1995

TE OGH 1994/3/22 5Ob534/93

Entscheidungsgründe: Der Kläger begehrt mit der am 6.November 1989 beim Erstgericht eingelangten Klage die Feststellung, daß das am 15.9.1989 geborene beklagte Kind nicht von ihm abstamme. Er lebe seit mehr als einem Jahr von der Mutter des Kindes getrennt, habe seit der Trennung mit ihr nicht mehr geschlechtlich verkehrt und könne daher nicht der Vater dieses Kindes sein. Die beklagte Partei beantragte Abweisung der Klage. Das Erstgericht wies die Klage ab. Der Entsch... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 22.03.1994

TE OGH 1991/12/12 8Ob646/91

Begründung: Mit der am 24.10.1989 zu gerichtlichem Protokoll gegebenen Klage bestreitet der Kläger die Ehelichkeit der am 24.12.1988 geborenen Beklagten mit der
Begründung: , er habe deren Mutter, seiner Ehefrau, innerhalb der vom 25.2.1988 bis 27.6.1988 laufenden Vermutungsfrist nicht beigewohnt. Die Beklagte beantragte die Abweisung des Klagebegehrens, weil der Kläger seit August 1989 von ihrer Geburt gewußt habe, nach dem hier zugrundezulegenden türkischen Recht für die Ehelich... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 12.12.1991

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