1 Mit Bescheid vom 12. September 2017 erkannte die belangte Behörde (nunmehr Revisionswerberin) dem Mitbeteiligten aufgrund seines Antrags vom 3. Mai 2017 eine Invaliditätsversorgung wegen vorübergehender Berufsunfähigkeit gemäß §§ 18 und 19 der Satzung des Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Wien (im Folgenden: Satzung) für den Zeitraum von 1. August 2016 bis 31. Juli 2017 in der Höhe von € 699,70 brutto monatlich zu (Spruchpunkt 1.). Unter Spruchpunkt 2. wurde der Antrag des Mitbe... mehr lesen...