IM NAMEN DER REPUBLIK Das Verwaltungsgericht Wien hat durch seinen Richter DDr. Lacina über die Beschwerde des Herrn S. gegen das Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien, Magistratisches Bezirksamt für den 18. Bezirk vom 05.06.2014, Zahl: S 1640/14, wegen einer Verwaltungsübertretung nach § 21 Abs. 2 in Verbindung mit § 4 Abs. 1 Z 1 des Bundesgesetz über die Einstufung und Kennzeichnung landwirtschaftlicher Erzeugnisse für Zwecke der Vermarktung (Vermarktungsnormengesetz - VNG... mehr lesen...