Begründung: I. 1. Mit Erledigung des Unabhängigen Finanzsenates, Außenstelle Linz, vom 7. Jänner 2004 wurde der Antrag der nunmehrigen Beschwerdeführerin auf Ablehnung des Referenten in mehreren beim Unabhängigen Finanzsenat anhängigen, die Einschreiterin betreffenden Berufungsverfahren wegen Befangenheit mit näherer
Begründung: abgewiesen. römisch eins. 1. Mit Erledigung des Unabhängigen Finanzsenates, Außenstelle Linz, vom 7. Jänner 2004 wurde der Antrag der nunmehri... mehr lesen...
Index: 32 Steuerrecht32/01 Finanzverfahren, allgemeines Abgabenrecht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Instanzenzugserschöpfung BAO §94, §244 B-VG Art. 144 heute B-VG Art. 144 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 51/2012 B-VG Art. 144 gültig von 01.01.2004 bis 31.12.2013 ... mehr lesen...