Norm: AO §6b KO §77a AO § 6b gültig von 01.01.1991 bis 30.06.2010 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 29/2010
Rechtssatz:
§ 77a KO und § 6b AO enthalten eine abschließende Regelung der nach der Konkursordnung und der Ausgleichsordnung im Firmenbuch vorzunehmenden Eintragungen. Paragraph 77 a, KO und Paragraph 6 b, AO enthalten eine abschließende Regelung de... mehr lesen...
Norm: AO §6b IVEG ArtIVKO §77a Abs2 Satz2 AO § 6b gültig von 01.01.1991 bis 30.06.2010 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 29/2010
Rechtssatz:
§ 77a Abs 2 zweiter Satz KO ist auch auf Eintragungen anzuwenden, die aufgrund eines vor dem 30. April 1999 eröffneten Insolvenzverfahren vorgenommen wurden. Paragraph 77 a, Absatz 2, zweiter Satz KO ist auch auf Eint... mehr lesen...