RS OGH 2004/9/23 6Ob31/01d, 6Ob187/04z

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 22.02.2001
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Norm

AO §6b
IVEG ArtIV
KO §77a Abs2 Satz2
  1. AO § 6b gültig von 01.01.1991 bis 30.06.2010 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 29/2010

Rechtssatz

§ 77a Abs 2 zweiter Satz KO ist auch auf Eintragungen anzuwenden, die aufgrund eines vor dem 30. April 1999 eröffneten Insolvenzverfahren vorgenommen wurden.Paragraph 77 a, Absatz 2, zweiter Satz KO ist auch auf Eintragungen anzuwenden, die aufgrund eines vor dem 30. April 1999 eröffneten Insolvenzverfahren vorgenommen wurden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0114853

Dokumentnummer

JJR_20010222_OGH0002_0060OB00031_01D0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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