Norm
AO §6bRechtssatz
§ 77a Abs 2 zweiter Satz KO ist auch auf Eintragungen anzuwenden, die aufgrund eines vor dem 30. April 1999 eröffneten Insolvenzverfahren vorgenommen wurden.Paragraph 77 a, Absatz 2, zweiter Satz KO ist auch auf Eintragungen anzuwenden, die aufgrund eines vor dem 30. April 1999 eröffneten Insolvenzverfahren vorgenommen wurden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0114853Dokumentnummer
JJR_20010222_OGH0002_0060OB00031_01D0000_001