Entscheidungen zu § 66 Abs. 2 AO

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-1 von 1

RS OGH 1988/11/10 8Ob31/88, 9ObA8/97k, 8Ob129/98y, 3Ob51/11p

Norm: AO §66 Abs2
Rechtssatz: Die Unterlassung einer Forderungsanmeldung im Ausgleich hat nicht die Wirkung des Verlustes derselben. Eine Ausgleichsforderung kann auch noch im Stadium der Ausgleichserfüllung geltend gemacht und festgestellt werden. Entscheidungstexte 8 Ob 31/88 Entscheidungstext OGH 10.11.1988 8 Ob 31/88 Veröff: SZ 61/244 = RdW 1989,393 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 10.11.1988

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