Entscheidungen zu § 64 Abs. 6 AO

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

1 Dokument

Entscheidungen 1-1 von 1

RS OGH 1998/8/24 8Ob129/98y

Norm: AO idF BGBl I 114/1997 §58AO §64 Abs1AO §64 Abs6
Rechtssatz: Rekursberechtigt können nur jene Personen sein, die vom Beschluß über die Beendigung der Überwachung des Ausgleichsverfahrens individuell zu verständigen sind, weil die öffentliche Bekanntmachung erst nach Rechtskraft des Beschlusses zu erfolgen hat. Der Rekurs eines Gläubigers, der sich bis zu diesem Zeitpunkt am Ausgleichsverfahren nicht beteiligt hat und dem Gericht deshalb u... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 24.08.1998

Entscheidungen 1-1 von 1

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten