Entscheidungen zu § 63 Abs. 3 AO

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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RS OGH 1954/5/25 4Ob246/53, 4Ob25/56, 4Ob194/53

Norm: oö LAO §57 Abs1oö LAO §63 Abs3
Rechtssatz: Der Dienstnehmer, der an den ihm nach § 57 Abs 1 zustehenden zwei freien Werktagen im Monat gearbeitet hat, kann seine Entlohnung nach § 63 Abs 3 verlangen. Es handelt sich dabei um einen unverzichtbaren gesetzlichen Anspruch, der nicht davon abhängt, ob der Dienstnehmer - etwa in Unkenntnis der ihm zustehenden Rechte - die freien Tage verlangt hat oder nicht. Maßgebend ist nur, ob an diesen Tage... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 25.05.1954

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