Entscheidungen zu § 56 Abs. 5 AO

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-3 von 3

RS OGH 1969/11/12 5Nd93/69

Norm: AO §56 Abs5JN §29
Rechtssatz: Die Verlegung des Wohnsitzes des Ausgleichsschuldners während des Ausgleichsverfahrens begründet nicht die Unzuständigkeit des bis zur Wohnsitzverlegung zuständigen Ausgleichsgerichtes über die Eröffnung des Konkursverfahrens nach § 56 Abs 5 AO. Einer derartigen Änderung der örtlichen Zuständigkeit steht die Bestimmung des § 29 JN entgegen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 12.11.1969

RS OGH 1961/4/26 5Ob130/61

Norm: AO §10 Abs1AO §56 Abs5KO §2 Abs2
Rechtssatz: Mit der Entscheidung über einen im Zeitpunkt der Einstellung des Ausgleichsverfahrens vorliegenden Konkurseröffnungsantrag des Schuldners oder eines Gläubigers ist bis zur Rechtskraft des Einstellungsbeschlusses zuzuwarten; diese Entscheidung hierüber ist mit der von Amts wegen zu treffenden Entscheidung, ob der Anschlußkonkurs zu eröffnen sei, zu verbinden. Entscheidungstex... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 26.04.1961

RS OGH 1932/3/15 3Ob205/32

Norm: AO §52 Abs2AO §56 Abs5EO §65 EKO §2 Abs2
Rechtssatz: Das Rekursgericht hat bei Überprüfung eines Beschlusses, mit dem innerhalb 14 Tagen nach Einstellung eines Ausgleichsverfahrens Exekution bewilligt wurde, auf die rückwirkende Kraft der nachträglichen Konkurseröffnung Rücksicht zu nehmen. Entscheidungstexte 3 Ob 205/32 Entscheidungstext OGH 15.03.1932 3 Ob 205/32 SZ 14/... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 15.03.1932

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