Entscheidungen zu § 45 Abs. 4 AO

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-6 von 6

RS OGH 2004/10/7 15Os109/04

Norm: RAO §45 Abs4StPO §41 Abs2StPO §41 Abs3StPO §273StPO §274StPO §276StPO §281 Abs1 Z4
Rechtssatz: Mangelndes Vertrauen in den nach § 41 Abs 2 oder 3 StPO bestellten Verteidiger, weil dieser nicht an die Unschuld des Angeklagten glaube, ist kein vom Gericht zu beachtender Unterbrechungs- oder Vertagungsgrund, zumal hierin auch kein (von der Rechtsanwaltskammer wahrzunehmender) Grund zur Enthebung des Verteidigers liegt (vgl § 45 Abs4 RAO), we... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 07.10.2004

RS OGH 2002/9/12 6Ob230/02w, 7Ob45/04z, 10Ob104/05z, 10Ob54/06y, 4Ob117/15g

Norm: ZPO §64 ffZPO §68 Abs4ZPO §464 Abs3 IIRAO §45 Abs4
Rechtssatz: Die Berufungsfrist wird durch einen bei der Rechtsanwaltskammer gestellten Antrag des zur Verfahrenshilfe bestellten Rechtsanwalts gemäß § 45 Abs 4 RAO auf Enthebung und Bestellung eines anderen Rechtsanwalts (sogenannte Umbestellung) nicht unterbrochen. Entscheidungstexte 6 Ob 230/02w Entscheidungstext OGH 12.09.200... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 12.09.2002

RS OGH 1999/4/29 8Ob103/99a

Norm: RAO §45 Abs4
Rechtssatz: Auf die Zustellung von Bescheiden der Rechtsanwaltskammer ist der zufolge Art II Abs 2 B Z 31 EGVG nicht unmittelbar anzuwendende § 18 Abs 3 AVG über die Übermittlung mit Telefax analog anzuwenden. Entscheidungstexte 8 Ob 103/99a Entscheidungstext OGH 29.04.1999 8 Ob 103/99a European Case Law Identifie... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 29.04.1999

RS OGH 1993/4/15 15Os164/92 (15Os165/92), 15Os37/93 (15Os38/93)

Norm: RAO §45 Abs4StPO §364
Rechtssatz: Die im § 45 Abs 4 erster Satz RAO genannten Umbestellungsgründe sind im Gesetz taxativ angeführt. Eine Verteidigerumbestellung aus Zweckmäßigkeitsgründen widerspricht somit dem Gesetz, kann aber dann, wenn der neu bestellte Verteidiger im Vertrauen auf den neuerlichen Beginn der Rechtsmittelfrist nach gesetzmäßiger Umbestellung die Nichtigkeitsbeschwerde verspätet ausführt, einen Wiedereinsetzungsgrund bi... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 15.04.1993

RS OGH 1990/3/8 12Os16/90 (12Os17/90), 15Os115/90 (15Os125/90), 15Os116/92, 15Os102/94, 11Os147/98,

Norm: RAO §45 Abs1RAO §45 Abs4StPO §41 Abs1StPO §41 Abs3StPO §79 Abs2StPO §284 Abs4 BStPO §285StPO §294 Abs2
Rechtssatz: Als ein nach § 45 Abs 1 RAO (§ 41 Abs 1 und 3 StPO) bestellter Verteidiger, an den für den Angeklagten rechtswirksam Zustellungen vorgenommen werden können (§ 79 Abs 2 StPO), ist nach dem Sinn des Gesetzes nur ein solcher Rechtsanwalt anzusehen, der nach den geltenden Vorschriften auch tatsächlich in der Lage ist, die ihm übe... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 08.03.1990

RS OGH 1986/5/28 3Ob50/86

Norm: RAO §45 Abs4ZPO §85 Abs2
Rechtssatz: Wird der ursprünglich bestellte Rechtsanwalt zur Verfahrenshilfe während der Verbesserungsfirst enthoben und ein neuer Rechtsanwalt zur Verfahrenshilfe bestellt (§ 45 Abs 4 RAO), beginnt die Verbesserungsfrist nach § 85 Abs 2 ZPO mit der Zustellung des Bescheides über die Bestellung des neuen Rechtsanwaltes neu zu laufen. Entscheidungstexte 3 Ob ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 28.05.1986

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