Entscheidungen zu § 45 Abs. 1 AO

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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RS OGH 1990/3/8 12Os16/90 (12Os17/90), 15Os115/90 (15Os125/90), 15Os116/92, 15Os102/94, 11Os147/98,

Norm: RAO §45 Abs1RAO §45 Abs4StPO §41 Abs1StPO §41 Abs3StPO §79 Abs2StPO §284 Abs4 BStPO §285StPO §294 Abs2
Rechtssatz: Als ein nach § 45 Abs 1 RAO (§ 41 Abs 1 und 3 StPO) bestellter Verteidiger, an den für den Angeklagten rechtswirksam Zustellungen vorgenommen werden können (§ 79 Abs 2 StPO), ist nach dem Sinn des Gesetzes nur ein solcher Rechtsanwalt anzusehen, der nach den geltenden Vorschriften auch tatsächlich in der Lage ist, die ihm übe... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 08.03.1990

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