Im Ausgleichsverfahren Sa 11/71 des LG K gegen den Kläger meldete die Beklagte, seine geschiedene Frau, zunächst eine Forderung von 536.267.45 S an. Der Kläger bestritt in der Erklärung vom 23. April 1971 gemäß § 31a Abs. 2 AO, die der Ausgleichsverwalter vor der ersten Ausgleichstagsatzung mit seinem Bericht gemäß § 31 Abs. 4 AO vorlegte, diese Forderung zur Gänze. In der erstreckten Ausgleichstagsatzung vom 21. Juni 1971 schränkte auf Grund einer zwischen den Parteienvertretern getr... mehr lesen...
                    
                    Norm:        AO §31a Abs2AO §38 Abs4                               
Rechtssatz:          Die in § 38 Abs 4 AO normierte Bindung des Schuldners an seine gemäß § 31a Abs 2 AO abgegebene Erklärung hat die Unzulässigkeit ihres Widerrufs zur Folge.                     Entscheidungstexte                                  7  Ob    80/74       Entscheidungstext  OGH  29.08.1974  7  Ob    80/74    Veröff: SZ 47/91 = EvBl 1975/53 S 103                                                European Case Law I...                    mehr lesen...