Im Ausgleichsverfahren Sa 11/71 des LG K gegen den Kläger meldete die Beklagte, seine geschiedene Frau, zunächst eine Forderung von 536.267.45 S an. Der Kläger bestritt in der Erklärung vom 23. April 1971 gemäß § 31a Abs. 2 AO, die der Ausgleichsverwalter vor der ersten Ausgleichstagsatzung mit seinem Bericht gemäß § 31 Abs. 4 AO vorlegte, diese Forderung zur Gänze. In der erstreckten Ausgleichstagsatzung vom 21. Juni 1971 schränkte auf Grund einer zwischen den Parteienvertretern g... mehr lesen...
Norm: AO §31a Abs2 AO §38 Abs4 AO § 38 gültig von 01.07.1994 bis 30.06.2010 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 29/2010 AO § 38 gültig von 01.03.1992 bis 30.06.1994 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 628/1991
Rechtssatz:
Die in § 38 Abs 4 AO normierte Bindung des Schuldners an seine gemäß § 31a Ab... mehr lesen...