Entscheidungen zu § 20c Abs. 3 AO

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-2 von 2

RS OGH 1999/6/24 8ObA298/98a, 8ObA239/01g

Norm: AO §20c Abs3AO §23 Abs1KO idF IRÄG 1994 §25 Abs1KO idF IRÄG 1994 §46 Abs1
Rechtssatz: Hinsichtlich der Einordnung der Ansprüche aus der Beendigung des Arbeitsverhältnisses als Konkursforderung beziehungsweise nicht bevorrechtete Forderung (§ 25 Abs 1 letzter Satz KO - § 20c Abs 3 letzter Satz AO) und der Regelung, was Masseforderung beziehungsweise bevorrechtete Forderung ist (laufendes Entgelt einschließlich der Sonderzahlungen für die Z... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 24.06.1999

RS OGH 1999/6/24 8ObS250/98t

Norm: AngG §23AngG §23aAO §20c Abs3AO §20dKO idF IRÄG 1994 §25 Abs1KO idF IRÄG 1994 §25 Abs2
Rechtssatz: Wäre dem Arbeitnehmer bei einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses nach § 20c Abs 3 AO (beziehungsweise § 25 Abs 1 KO) ein erhöhter Abfertigungsanspruch in der Zeit, die zwischen dem tatsächlichen Ende des Arbeitsverhältnisses aufgrund der privilegierten Kündigung durch den Ausgleichsschuldner (beziehungsweise dem Masseverwalter) und dem Zei... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 24.06.1999

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