Entscheidungsgründe: I. 1.1. Der Zweitbeschwerdeführer ist Rechtsanwalt in Wien. Der Erstbeschwerdeführer, ein bulgarischer Staatsangehöriger, schloss im Jahr 2002 das Studium der Rechtswissenschaften in Wien ab. Er verfügt über eine gültige Niederlassungs- und Beschäftigungsbewilligung. römisch eins. 1.1. Der Zweitbeschwerdeführer ist Rechtsanwalt in Wien. Der Erstbeschwerdeführer, ein bulgarischer Staatsangehöriger, schloss im Jahr 2002 das Studium der Rechtswissens... mehr lesen...
Index: 27 Rechtspflege27/01 Rechtsanwälte
Norm: B-VG Art83 Abs2 B-VG Art144 Abs1 / LegitimationEuropa-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Bulgarien andererseits Art38, Art39 RAO §15, §30 B-VG Art. 83 heute B-VG Art. 83 gültig ab 01.02.2019 zule... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1. Mit im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Obersten Berufungs- und Disziplinarkommission für Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsanwärter (im folgenden: OBDK) vom 1. Februar 1993 wurde dem Antrag des erstbeschwerdeführenden Rechtsanwaltes, dem bei ihm tätigen Zweitbeschwerdeführer, einem emeritierten Rechtsanwalt, zufolge Vorliegens der Voraussetzungen die Substitutionsberechtigung gemäß §15 Abs2 RAO zu erteilen, keine Folge gegeben. Begründend wurde ... mehr lesen...
Index: 27 Rechtspflege27/01 Rechtsanwälte
Norm: RAO §15 RAO § 15 heute RAO § 15 gültig ab 01.07.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 25/2025 RAO § 15 gültig von 01.07.2022 bis 30.06.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 71/2022 ... mehr lesen...